Neues Infopapier zur Einbürgerung

Neues Infopapier zur Einbürgerung

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht tritt in Kraft

Heute tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft, das mehr Menschen die Einbürgerung ermöglichen soll.

Ende 2023 lebten in Deutschland etwa 72 Millionen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und rund 13 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, von denen sich 5,3 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren im Bundesgebiet aufhielten. Von ihnen wurden 2022 nur 3,1% eingebürgert. Um den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinfachen und beschleunigen, wurde nun das Staatsangehörigkeitsrecht modernisiert.

Welche Neuerungen und Voraussetzungen es für die Einbürgerung nun gibt, kann in unserem neuen Infopapier nachgelesen werden:

EU-Sonderregeln für Geflüchtete aus der Ukraine sollen verlängert werden

EU-Sonderregeln für Geflüchtete aus der Ukraine sollen verlängert werden

Die EU-Staaten beschlossen am 13.06., dass die Sonderregelungen für den vorübergehenden Schutz von Ukrainer*innen in der EU verlängert werden. Schutzsuchende aus der Ukraine könnten so bis mindestens März 2026 in Deutschland bleiben. Der Beschluss muss noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Wir informieren Sie hier, wenn dies erfolgt ist. Aktuell gilt der „vorübergehende Schutz“ bis zum 03. März 2025. Mehr Infos finden Sie hier.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen für andere Aufenthaltstitel zum Daueraufenthalt in Deutschland ist es zu jeder Zeit möglich einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen.

Weitere Informationen

  • Die Infografik „Weg zum Aufenthaltstitel nach §24“ finden Sie hier.
  • Mehr Informationen zu ukrainischen Geflüchteten finden Sie in unseren FAQs.

NUiF bekommt neues Bestellformular

NUiF bekommt neues Bestellformular

Ab sofort wird die Materialbestellung bei uns noch leichter! All unsere Materialien rund um rechtliche Rahmenbedingungen, Sprache, Prüfungsvorbereitung und vieles mehr können Sie als Printversion bestellen und sich unkompliziert zuschicken lassen.

Bitte beachten Sie:

Der Versand von Broschüren und Produkten richtet sich nur an NETZWERK-Mitglieder. Sich kostenlos als Mitglied registrieren, können Sie hier:
www.nuif.de/registrieren

Schon gewusst?

Alle hier aufgelisteten Materialien und Broschüren können Sie sich auch online anschauen und unkompliziert herunterladen unter
www.nuif.de/medien

Neues Infopapier zur Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Neues Infopapier zur Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis

Seit 1. März gilt die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis. Der Gesetzgeber hatte erst vorgesehen, dass sie die Ausbildungsduldung ersetzt. Jetzt existieren aber Ausbildungsduldung und Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung als parallele Regelung nebeneinander. Unser neues Infopapier nimmt beide Aufenthaltsstatus unter die Lupe und erklärt, wo sich die Voraussetzungen unterscheiden, welche Regelungen identisch sind und was die Vorteile der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis sind.

DIHK für Vielfalt und Weltoffenheit in der deutschen Wirtschaft

DIHK für Vielfalt und Weltoffenheit in der deutschen Wirtschaft

27-%-Logo zeigt hohen Anteil von Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund

Die DIHK setzt ein Zeichen gegen rechtsextreme Tendenzen – auch NUiF bekommt deshalb vorübergehend ein neues Logo. So soll sichtbar werden, dass mehr als ein Viertel der Beschäftigten in deutschen Betrieben eine Einwanderungsgeschichte haben.

„27 Prozent von uns – #KeineWirtschaftOhneWir“ lautet der Titel der DIHK-Kampagne, die mit einer Logo-Kürzung um 27 Prozent deutlich macht, dass diese 27 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland einen Migrationshintergrund haben.

„27 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund“, sagt DIHK-Präsident Peter Adrian. „Sie sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft und unserer Belegschaften. Wir wollen und können in den Betrieben auf sie nicht verzichten.“

Alle Infos zur Kampagne gibt’s bei der DIHK.

Sie möchten mitmachen? Mehr Infos sowie einen Logo-&-Posting-Generator gibt es hier.

Neue Fristen bei der Einstiegsqualifizierung

Neue Fristen bei der Einstiegsqualifizierung

EQ nun 4 – 12 Monate möglich

Oft bietet sich im Vorfeld zur Ausbildung eine Einstiegsqualifizierung (EQ) als Brücke zur Ausbildung an.

Die Besonderheit an diesem Langzeitpraktikum ist, dass die EQ auch den Berufsschulbesuch umfasst. Außerdem ist es für Geflüchtete eine Möglichkeit, das oftmals noch unbekannte deutsche Berufsausbildungssystem kennenzulernen und parallel Kompetenzen für die spätere Ausbildung zu erlangen. Auch Sie als Arbeitgeber*in haben Zeit, sich mit der Ausbildung von Geflüchteten vertraut zu machen. 

Die EQ dauerte bisher sechs bis zwölf Monate. Nun kann sie auch in vier bis zwölf Monaten absolviert werden.

Weitere Informationen zur EQ gibt es bei uns hier und in unserer Broschüre zu Fördermöglichkeiten.
Eine Übersicht aller Fördermöglichkeiten während der Ausbildung finden Sie in unserer Infografik.

Alle Details zu den rechtlichen Grundlagen gibt es bei der Arbeitsagentur.

NUiF wünscht allen Muslimen einen gesegneten Ramadan!

Ramadan Mubarak

NUiF wünscht allen Muslimen einen gesegneten Ramadan!

Wir wünschen allen Muslimen einen gesegneten Ramadan!

Heute beginnt der Fastenmonat. In Deutschland fasten etwa 5 Millionen Muslime. Das Fasten gehört zu den fünf Säulen des Islams. Dabei geht es darum, Körper und Geist zu reinigen sowie durch den Verzicht die Empathie zu Bedürftigen zu stärken.

Mehr Informationen zum Ramadan mit Praxistipps für den Berufsalltag gibt es in unserer Religionsbroschüre.

Die Ergebnisse der Mitgliederbefragung 2023

Auswertung Online-Befragung 2023

Fach- und Hilfskräftemangel:
Hauptantrieb für Integration von Geflüchteten

12.02.2024: Bereits das achte Jahr in Folge hat das bundesweite NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) seine Mitgliedsunternehmen zum aktuellen Stand der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten befragt. Wie bereits in der Befragung von 2022 spielte auch dieses Jahr die Situation der aus der Ukraine geflüchteten Menschen eine besondere Rolle und wurde gezielt erfasst.

Von den zum Befragungszeitpunkt rund 3.800 Mitgliedern haben insgesamt 325 Unternehmen teilgenommen. Zwei Drittel der teilnehmenden Betriebe (72 Prozent) sind kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden.

Abbildung 1: Beweggründe der Unternehmen Geflüchtete einzustellen

Zentrale Erkenntnisse

Die Ergebnisse im Jahresvergleich

1. Das Hauptmotiv für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ist der Fach- und Hilfskräftemangel (84 Prozent), dicht gefolgt von der Übernahme sozialer Verantwortung (76 Prozent).

Der demografische Wandel ist zunehmend eine Herausforderung für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Die geburtenstarken Babyboomer scheiden aus dem aktiven Berufsleben aus und müssen durch gut ausgebildete Fachkräfte – auch aus dem Ausland – ersetzt werden. Dieser Entwicklung trägt auch die Mitgliederbefragung 2023 Rechnung. Zum ersten Mal überhaupt ist der Fach- und Hilfskräftemangel mit 84 Prozent die Hauptmotivation, Geflüchtete im Betrieb aufzunehmen. Im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um sieben Prozentpunkte (2022: 77 %).

Die soziale Verantwortung bleibt mit 76 Prozent eine weiterhin sehr wichtige Motivation für die Beschäftigung Geflüchteter in den NETZWERK-Betrieben – auch wenn die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um fünf Prozentpunkte gesunken ist. 2022 war diesbezüglich aber sicherlich ein spezielles Jahr. Unmittelbar nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine wollten damals besonders viele Unternehmen ihre Solidarität mit Menschen aus der Ukraine demonstrieren und engagierten sich für eine (berufliche) Perspektive der Geflüchteten hierzulande.

Abbildung 2: Beweggründe der Unternehmen Geflüchtete einzustellen (Jahresvergleich)

2. Als größte Herausforderung bewerten Unternehmen die komplizierten Verfahren und Vorschriften bei der Beschäftigung von Geflüchteten. Die Unterstützung bei der Wohnungssuche ist dabei auf einen Rekordwert gestiegen (63 Prozent).

In der Mitgliederbefragung 2023 berichten die NETZWERK-Betriebe, dass 42 Prozent von ihnen die komplexen Verfahren bei der Einstellung von Geflüchteten als eine große Herausforderung ansehen. Das ist kaum mehr als im Vorjahr, als es 41 Prozent waren. Auch wenn die wahrgenommenen Schwierigkeiten mit bürokratischen Anforderungen in den letzten Jahren mal mehr, mal weniger ausgeprägt waren, bleiben sie dennoch ein stetiger Punkt auf der Tagesordnung der Unternehmen. Die Ursachen scheinen unverändert: Es sind vor allem die teilweise unterschiedlichen zeitlichen und die teilweise bürokratischen Abläufe und Umsetzungen in den einzelnen Bundesländern, die in der Praxis immer wieder für Herausforderungen sorgen. Dass nun 66 Prozent der Unternehmen ihren geflüchteten Mitarbeitenden bei Behördengängen zur Seite stehen, was einem Anstieg von sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht, zeigt, dass die Firmen aktiv nach Lösungen suchen und Unterstützung anbieten, wo es möglich ist.

Abbildung 3: Wie bewerten sie die Herausforderungen bei der Integration von Geflüchteten („große Herausforderungen“ im Jahresvergleich)

Diese Unterstützungsbereitschaft zeigt sich auch bei der Wohnungssuche, die ebenfalls auf einen Rekordwert gestiegen ist: von 53 Prozent im Vorjahr auf nun 63 Prozent.

Abbildung 4: Welche Unterstützung bieten Sie den Geflüchteten an?

3. Die Sprachbarriere bleibt eine bedeutende Hürde in der Zusammenarbeit mit Geflüchteten. Im Vergleich zur vorangegangenen Mitgliederbefragung ist der Wert jedoch gesunken und rund 70 Prozent der NETZWERK-Betriebe halten die Sprachprobleme für überwindbar.

Eine ausreichende Sprachkompetenz ist auch in diesem Jahr wieder eine zentrale Voraussetzung für die Beschäftigung Geflüchteter in einem Unternehmen. Bezogen auf geflüchtete Menschen aus der Ukraine nennen 75 Prozent der NETZWERK-Betriebe den Abbau von Sprachbarrieren als entscheidendes Beschäftigungskriterium. Und auch bei der Bewertung der großen Herausforderungen bei der Integration belegen die Sprachprobleme mit 27 Prozent den zweiten Platz. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies jedoch ein Rückgang um zwei Prozentpunkte. Insgesamt halten jetzt 70 Prozent der befragten NETZWERK-Betriebe Sprachprobleme für „generell überwindbar.“ Mögliche Gründe für diesen positiven Trend gibt es mehrere. Zum einen schließen immer mehr Geflüchtete, insbesondere aus der Ukraine, ihre Sprachkurse erfolgreich ab, zum anderen bieten 59 Prozent der NETZWERK-Betriebe Geflüchteten Unterstützung in Form zusätzlicher Sprachkurse an. 

Abbildung 5: Welche spezifischen Voraussetzungen müssen oder müssten Vorliegen, damit Ihr Unternehmen (ggf. weitere) Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigt
Abbildung 6: Wie bewerten sie folgende Herausforderungen bei der Integration von Geflüchteten?

4. So viele NETZWERK-Betriebe wie noch nie hatten 2023 Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine (60 Prozent). Dabei hat sich der Weg der Kontaktanbahnung verändert. Mehr als die Hälfte der Kontakte (56 Prozent) wurden von den ukrainischen Geflüchteten selbst initiiert.

Nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine im Februar 2022 wurde in der diesjährigen Mitgliederbefragung erneut die spezielle Situation der Menschen aus der Ukraine in Deutschland abgefragt. Demnach hatten 2023 60 Prozent der NETZWERK-Unternehmen Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine. Mit 12 Prozentpunkten mehr im Vergleich zum Vorjahr ist das eine deutliche Steigerung.

Interessanterweise hat sich dabei der Weg der Kontaktanbahnung geändert. Waren es 2022 vorwiegend noch die persönlichen Kontakte der Mitarbeitenden, die ukrainische Geflüchtete in die Unternehmen gebracht haben, ist 2023 das aktive Zugehen der Ukrainerinnen und Ukrainer auf die Unternehmen der häufigste Weg. 56 Prozent der ukrainischen Geflüchteten wählten diese Option. 17 Prozentpunkte mehr als 2022.

Abbildung 7: Jahresvergleich: Hatte Ihr Unternehmen schon Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine?
Abbildung 8: Jahresvergleich: Wie ist dieser Kontakt zustande gekommen?

5. Zum ersten Mal wurden die NETZWERK-Betriebe zu ihren Erfahrungen mit dem im März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) befragt. Bereits 36 Prozent der Mitgliedsunternehmen beschäftigen Mitarbeitende aus Drittstaaten. Insgesamt können sich rund 75 Prozent eine Beschäftigung von Personen aus Drittstaaten vorstellen.

Im Rahmen der Mitgliederbefragung 2023 wurden erstmalig die Erfahrungen der NETZWERK-Unternehmen mit der Beschäftigung von Menschen aus Drittstaaten abgefragt. Stand heute beschäftigen schon 36 Prozent der befragten NETZWERK-Betriebe Fachkräfte oder Auszubildende, die im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland gekommen sind. Ein Grund dafür könnte sein, dass gerade die im NETZWERK engagierten Unternehmen und Betriebe eine besondere Offenheit in Fragen ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitbringen. Und einen großen Erfahrungsschatz obendrein. Schon seit 2016 arbeiten viele NETZWERK-Betriebe an der Integration, Ausbildung und Beschäftigung geflüchteter Menschen. Sie entwickeln Ideen und Lösungen, teilen sie im NETZWERK und sind im Umgang mit Behörden gut vertraut.

Abbildung 9: Beschäftigen sie eingewanderte Fachkräfte oder Auszubildende aus Drittstaaten, die im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland gekommen sind?

Weitere Informationen

Download der Ergebnisse als PDF

Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge wurde 2016 als gemeinsame Initiative der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gegründet. Mit aktuell fast 4.000 Mitgliedern ist es deutschlandweit der größte Zusammenschluss von Unternehmen, die sich für die Beschäftigung von Geflüchteten engagieren. Die Angebote des NETZWERKs wie Informationsmaterialien, Webinare, Workshops und Veranstaltungen sind wie die Mitgliedschaft kostenlos.

Weitere Information unter www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de.

Pressekontakt

Kai von Lengerke

NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
E-Mail: vonlengerke.kai@dihk.de
Tel.: +49 30 20 308 – 6574

NUiF wünscht allen Muslimen ein gesegnetes Zuckerfest!

Eid Mubarak

NUiF wünscht allen Muslimen ein gesegnetes Zuckerfest!

Heute wird weltweit das Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan gefeiert! 🌙🎊

Für die nächsten drei Tage wird das Fest des Fastenbrechens, Eid al-Fitr, mit Familie und Freund*innen gefeiert. Da dabei meist eine Menge Süßigkeiten im Spiel sind, wird das Fest auch „Zuckerfest“ genannt. 🍬🍭

Das NETZWERK-Team wünscht allen Musliminnen und Muslimen fröhliche Festtage! ✨

Mitgliederbefragung 2023

Neu erschienen:
Auswertung Online-Befragung 2023

Fach- und Hilfskräftemangel:
Hauptantrieb für Integration von Geflüchteten

Bereits das achte Jahr in Folge hat das bundesweite NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) seine Mitgliedsunternehmen zum aktuellen Stand der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten befragt. Wie bereits in der Befragung von 2022 spielte auch dieses Jahr die Situation der aus der Ukraine geflüchteten Menschen eine besondere Rolle und wurde gezielt erfasst.

Von den zum Befragungszeitpunkt rund 3.800 Mitgliedern haben insgesamt 325 Unternehmen teilgenommen. Zwei Drittel der teilnehmenden Betriebe (72 Prozent) sind kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden.

Zur Mitgliederbefragung geht es hier:

Übrigens: Eine Übersicht all unserer Befragungen finden Sie hier.

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