4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Hamburg

4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin
aus Hamburg

Ein Interview mit Alev Gürbalkan vom
Asklepios Klinikum Hamburg Harburg

Um bundesweit Best Practices zu erarbeiten, hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge Betriebe aus den einzelnen Bundesländern ausgewählt, die für ein Jahr den Titel „Regionalbotschafter“ tragen. So entsteht ein Netzwerk von Experten, das die Arbeitsmarktintegration praktisch lebt und die Expertise an Unternehmen in der Region weitergibt. In Form von kurzen Interviews möchten wir hier unsere Regionalbotschafter vorstellen.

Für Hamburg sprachen wir mit unserer Regionalbotschafterin Alev Gürbalkan. Sie ist als Integrationsbeauftrage im Asklepios Klinikum Hamburg-Harburg tätig. Zu ihren Aufgaben gehören das Prüfen von Bewerbungen sowie das Betreuen von bisher über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund – darunter auch Geflüchtete. Durch ihre Tätigkeit sind ihr die Herausforderungen und Erfolgsgeschichten der Arbeitsmarktintegration sehr bekannt und durch ihre neue Rolle als Regionalbotschafterin möchte sie diese im Austausch mit anderen Betrieben auch gerne weitergeben.

Ich bin Regionalbotschafterin, weil …

… es wichtig ist, sich mit anderen Unternehmen auszutauschen, sich gegenseitig zu unterstützen, zu vernetzen und so voneinander zu lernen. Ich habe hier eine Plattform, auf der ich von meinen Erfahrungen und Erfolgen berichten kann und ein Best-Practice-Beispiel für andere Betriebe sein kann.

Meine beste Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten …

… und neu zugewanderten Mitarbeiter/innen hatte ich, indem ich mich nicht nur um die Themen innerhalb des Betriebes kümmerte, sondern auch bei persönlichen Problemen und verschiedenen Fragestellungen oder Themen Lösungsmöglichkeiten anbieten konnte. Dies schafft Vertrauen und Bindung an das Unternehmen.

Den Betrieben in Hamburg gebe ich mit …

… für die Einarbeitung und das Ankommen sollten sich die Betriebe Zeit nehmen und Verständnis zeigen. Die neu zugewanderten Mitarbeiter/innen sollten sie zu Behörden, neuen Wohnunterkünften, etc. begleiten. Für ein besseres Ankommen ist die Vernetzung mit anderen Kollege/innen hilfreich. Sinnvoll ist es, in regelmäßigen Abständen Feedbackgespräche zu führen. Führungskräfte, Kollege/innen sollten auf die Situation der neu Zugewanderten sensibilisiert werden. So können Betriebe u.a. eine bessere Willkommenskultur erschaffen und das Zugehörigkeitsgefühl ans Unternehmen stärken.

Schwierig war bei uns zunächst …

… nach dem Erhalt des B2-Zertifikates die Mitarbeiter/innen eine neue Sprachfördermöglichkeit anzubieten, aber das konnten wir lösen indem wir für unser Unternehmen ein angepasstes berufssprachliches Sprachtraining auf C1-Niveau anbieten konnten.

Um Anforderungen und Lernbedarfe konkreter zu ermitteln, haben wir die Kursteilnehmenden, Stationsleitungen und Kolleg/innen befragt. Die Befragungen wurden ausgewertet und so u.a. die Inhalte des Kurses mit der DAZ-Dozentin, die den Kurs durchführt, bestimmt. Dieser Sprachkurs wird unseren Mitarbeiter/innen kostenlos angeboten und findet in der Regel wöchentlich statt. Folgende Berufsgruppen haben am Sprachkurs teilgenommen: Ärzte/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Physiotherapeuten/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen im Anerkennungsprozess und Auszubildende.

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Weitere Informationen zum Asklepios Klinikum Hamburg Harbug lesen Sie unter: www.asklepios.com/hamburg/harburg/

Was unterscheidet die neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer nach § 16g AufenthG von der Ausbildungsduldung nach § 60 c AufenthG? Wo liegen die Vorteile der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis? 

Die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer nach § 16g AufenthG ist ab 1. März 2024 eine Alternative zur Ausbildungsduldung. Hierbei ist es wichtig zu betonen, dass beide den Aufenthalt in Deutschland während Ausbildung absichern, sofern alle Vorbedingungen erfüllt sind. Zusammengefasst hat die Aufenthaltserlaubnis einige Vorteile bei den gleichzeitigen zusätzlichen Vorbedingungen der Lebensunterhaltssicherung und Erfüllung der Passpflicht: 

  • Anders als die Ausbildungsduldung erlaubt es die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis dem Inhaber ins Ausland zu reisen (hierbei sind Passpflicht und Visumsbestimmungen beachten. Achtung kein Arbeiten im (EU-)Ausland ohne Genehmigung) 
  • Die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis erleichtert die Aufhebung der Wohnsitzauflage 
  • Die Zeit in Aufenthaltserlaubnis wird auf die für die Niederlassungserlaubnis benötigten 5 Jahre angerechnet 
  • Berechtigung zu einer von der Berufsausbildung unabhängigen Beschäftigung von 20 Stunden je Woche 

Welche Fördermöglichkeiten können Azubis in Hinblick auf die Lebensunterhaltssicherung in der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG geltend machen?

Für die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG sowie die anschließende zweijährige Aufenthaltserlaubnis nach §19d AufenthG muss der Lebensunterhalt als gesichert sein. Für die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis orientiert sich das verfügbare Einkommen an § 12 BAföG in Verbindung mit § 2 Absatz 3 AufenthG. Dies bedeutet, dass für die Lebensunterhaltssicherung ein geringerer Betrag vorausgesetzt wird, als später bei der 19d AufenthG: je nach Art der Ausbildung 262 bzw. 474 Euro für Auszubildende, die bei den Eltern wohnen sowie 632 bzw. 736 Euro für Auszubildende, die nicht bei den Eltern wohnen. Zusätzlich muss die Person krankenversichert sein. Bitte beachten Sie die Möglichkeit, sich durch eine 20-stündigen Nebenbeschäftigung ein zusätzliches Einkommen zu sichern. Es gibt zwei Ausnahmen von der Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung:

  • Wenn man neben der Ausbildungsvergütung auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhält, kann ergänzend Bürger*innengeld nach SGB II bezogen werden.
  • Mit einem Aufenthalt nach § 16g Absatz 5 AufenthG muss der Lebensunterhalt nicht gesichert sein. Dabei handelt es sich um die sechsmonatige Zeit des Übergangs zwischen der Ausbildung und der Aufnahme einer Arbeit bzw. zwischen zwei Ausbildungen In dem Zeitraum vor Ausbildungsbeginn beziehungsweise nach Abschluss oder Abbruch der Berufsausbildung. Davon unabhängig besteht in diesen Zeiträumen die Berechtigung zu jeder Erwerbstätigkeit ohne Beschränkung.

Unproblematisch in Hinblick auf die Lebensunterhaltssicherung sind:

  • Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld, Elterngeld,
  • Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (insb. Berufsausbildungsbeihilfe BAB)
  • öffentliche Mittel, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen und
  • Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
  • Ein BAföG-Anspruch besteht mit § 16g nicht. Mit der Ausbildungsduldung besteht hingegen BAföG-Anspruch nach 15 Monaten Aufenthalt. Zudem besteht mit Ausbildungsduldung ein Anspruch auf ergänzende Leistungen nach AsylbLG.
  • Mehr zu den Allgemeinen Fördermöglichkeiten in der Ausbildung finden Sie hier.

Welche Fördermöglichkeiten können Azubis in Hinblick auf die Lebensunterhaltssicherung in der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG geltend machen?

Für die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG sowie die anschließende zweijährige Aufenthaltserlaubnis nach §19d AufenthG muss der Lebensunterhalt als gesichert sein. Für die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis orientiert sich das verfügbare Einkommen an § 12 BAföG in Verbindung mit § 2 Absatz 3 AufenthG. Dies bedeutet, dass für die Lebensunterhaltssicherung ein geringerer Betrag vorausgesetzt wird, als später bei der 19d AufenthG: je nach Art der Ausbildung 262 bzw. 474 Euro für Auszubildende, die bei den Eltern wohnen sowie 632 bzw. 736 Euro für Auszubildende, die nicht bei den Eltern wohnen. Zusätzlich muss die Person krankenversichert sein. Bitte beachten Sie die Möglichkeit, sich durch eine 20-stündigen Nebenbeschäftigung ein zusätzliches Einkommen zu sichern. Es gibt zwei Ausnahmen von der Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung:

  • Wenn man neben der Ausbildungsvergütung auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhält, kann ergänzend Bürger*innengeld nach SGB II bezogen werden.
  • Mit einem Aufenthalt nach § 16g Absatz 5 AufenthG muss der Lebensunterhalt nicht gesichert sein. Dabei handelt es sich um die sechsmonatige Zeit des Übergangs zwischen der Ausbildung und der Aufnahme einer Arbeit bzw. zwischen zwei Ausbildungen In dem Zeitraum vor Ausbildungsbeginn beziehungsweise nach Abschluss oder Abbruch der Berufsausbildung. Davon unabhängig besteht in diesen Zeiträumen die Berechtigung zu jeder Erwerbstätigkeit ohne Beschränkung.

Unproblematisch in Hinblick auf die Lebensunterhaltssicherung sind:

  • Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld, Elterngeld,
  • Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (insb. Berufsausbildungsbeihilfe BAB)
  • öffentliche Mittel, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen und
  • Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
  • Ein BAföG-Anspruch besteht mit § 16g nicht. Mit der Ausbildungsduldung besteht hingegen BAföG-Anspruch nach 15 Monaten Aufenthalt. Zudem besteht mit Ausbildungsduldung ein Anspruch auf ergänzende Leistungen nach AsylbLG.
  • Mehr zu den Allgemeinen Fördermöglichkeiten in der Ausbildung finden Sie hier.

Kann man Ausbildungsduldung/-aufenthaltserlaubnis auch für Ausbildung in Teilzeit, schulische Ausbildung, duales Studium, Assistenz- oder Helferausbildung oder Einstiegsqualifizierung (EQ) beantragen? 

  • Ausbildung in Teilzeit: Dies ist möglich, beachten Sie hier bei der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis die Lebensunterhaltssicherung. Sie haben ein Anrecht auf eine der Berufsausbildung unabhängigen Beschäftigung von 20 Stunden je Woche. Bei der Ausbildungsduldung müssen Sie zusätzliche Beschäftigungen von der Ausländerbehörde genehmigen lassen.  
  • Die Ausbildungsduldung/-aufenthaltserlaubnis kann auch für ein duales Studium und/oder eine schulische Ausbildung beantragt werden. Beachten Sie auch hier bei der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis die Lebensunterhaltssicherung. 
  • Assistenz- oder Helferausbildung: Duldung und Aufenthaltserlaubnis können auch für Assistenz- oder Helferausbildungen beantragt werden, sofern diese anschlussfähig an einen staatlich anerkannte Engpassberuf sind UND für die weiterführende Ausbildung eine Zusage vorliegt. 
  • Einstiegsqualifizierungen (EQ) und andere Qualifizierungsmaßnahmen sind vom Gesetzgeber explizit ausgeschlossen. In manchen Fällen vergibt die Ausländerbehörde hier Ermessensduldungen. 

  

4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Rheinland-Pfalz

4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Rheinland-Pfalz

Ein Interview mit Renata Zukaite-Schmitz von der ProContur Individuelle Feinblech- und Kunststoffprodukte GmbH

Um bundesweit Best Practices zu erarbeiten, hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge Betriebe aus den einzelnen Bundesländern ausgewählt, die für ein Jahr den Titel „Regionalbotschafter“ tragen. So entsteht ein Netzwerk von Experten, das die Arbeitsmarktintegration praktisch lebt und die Expertise an Unternehmen in der Region weitergibt. In Form von kurzen Interviews möchten wir hier unsere Regionalbotschafter vorstellen.


Für Rheinland-Pfalz sprachen wir mit unserer Regionalbotschafterin Renata Zukaite-Schmitz, Personalreferentin bei ProContur Individuelle Feinblech- und Kunststoffprodukte GmbH. Die Firma hat ihren Sitz in der Eifel und stellt seit mehr als 40 Jahren individuelle Produkte aus Feinblech und Kunststoff her. Unter den rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind 11 verschiedene Nationen vertreten.

Ich bin Regionalbotschafterin, weil …

… ich viele positiven Erfahrungen über eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Geflüchteten, Institutionen und Organisationen gesammelt habe. Diese Erfahrungen möchte ich den anderen Unternehmen (und insbesondere der Öffentlichkeit) mitteilen und sie dadurch dazu ermutigen, die Zielgruppe „Geflüchtete“ zu entdecken und ernst zu nehmen.

Zudem möchte ich als Regionalbotschafterin eine Stimme sein für all die fleißigen, motivierten und tollen Menschen, die in uns ihren (teilweise ersten) Arbeitgeber gefunden, neue Kollegen (und Freunde) kennengelernt haben und sich dadurch als vollwertige, gleichgestellte und ernstgenomme Mitglieder unserer Gesellschaft fühlen.

Meine beste Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten:

Geflüchtete: Fleiß, Ehrgeiz, Motivation, konstruktive Zusammenarbeit, Anpassungsfähigkeit, Höflichkeit. Einige Vorurteile bzw. das Wissen (Bsp. Ramadan, Beten, Einstellung zu Frauen) haben sich bei uns, nicht mal annähernd bestätigt.

Behörden: unbürokratische und aktive Zusammenarbeit (Bsp. Arbeitsagentur, Jobcenter, Ausländerbehörde).

Netzwerk: (sehr wichtig!) NETZWERK, DRK, Caritas, IHK, HWK, Arbeitsagentur, Jobcenter, etc.

Einer unserer ersten Mitarbeiter aus Syrien ist mittlerweile Teamleiter bei uns. Er hat sogar weitere sehr gute Bewerber zu uns empfohlen. Er organisiert den Ablauf in der Abteilung und schaut darüber hinaus bewusster als manch anderer Teamleiter auf Optimierung etc..

Den Betrieben in Rheinland-Pfalz gebe ich mit, …

… dass es in Zeiten des Arbeitskräftemangels umso wichtiger ist, kreativ und mutig zu sein. Die Flüchtlinge in unserer Region sind eine potenzielle und attraktive Zielgruppe für (fast) jede Branche. Die Mehrarbeit bei der Einarbeitung bringt die Möglichkeit mit sich, einen motivierten, fleißigen und loyalen Mitarbeiter zu finden. Die gesellschaftliche Verantwortung, einen wesentlichen Beitrag bei der Integration geleistet zu haben, sollte für jeden Unternehmer und jede Unternehmerin ausschlaggebend sein.

Schwierig war bei uns zunächst, …

… dass wir von Anfang unterschiedliche Herausforderungen hatten, die wir immer individuell lösen mussten. Das würde ich jedoch nicht als speziell oder besonders betrachten, denn jede neue Einstellung bringt ihre Schwierigkeiten mit. Sprachliche Hürden gab es selten, die meisten konnten sich auf dem A2-/B1-Niveau gut verständigen.

Außerdem konnte ich individuelle Konzepte für eine Zusammenarbeit mit Geflüchteten und Migranten entwickeln. In dem Konzept habe ich aus der großen Menge an vorhandenen Informationen (Internet, Infobroschüren, Erfahrungen aus Gesprächen) diejenigen zusammengefasst, die für ProContur relevant sind. Zudem konnten wir interne Anforderungen an den Bewerber, Prozessabläufe, Zuständigkeiten, Stellenausschreibung, etc. festlegen und dokumentieren. Somit hatte ich für den Start meiner Arbeit einen „roten Faden“: Wen stellen wir ein? Welche Dokumente benötigen wir? Wer ist für was zuständig (intern/extern)? Wo und welche Unterstützung kann angefordert werden?

Der positive Nebeneffekt daraus: Ich habe ein Netzwerk aus kompetenten Partnern aufgebaut, auf das ich kurzfristig zurückgreifen kann.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass aus meiner Erfahrung die offene und respektvolle Kommunikation sowie eine wertschätzende Haltung das A und O sind. Sobald das Vertrauen aufgebaut ist, können viele Herausforderungen behoben werden, bevor sie sich zu echten Problemen entwickeln.

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Weitere Informationen zu der ProContur Individuelle Feinblech- und Kunststoffprodukte GmbH lesen Sie in unseren „Guten Beispielen“ und unter www.procontur.de.

4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Bayern

4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Bayern

Ein Interview mit Kristine Lütke von der Seniorenbetreuung und -pflege „bei St. Otto“ GmbH

Um bundesweit Best Practices zu erarbeiten, hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge Betriebe aus den einzelnen Bundesländern ausgewählt, die für ein Jahr den Titel „Regionalbotschafter“ tragen. So entsteht ein Netzwerk von Experten, das die Arbeitsmarktintegration praktisch lebt und die Expertise an Unternehmen in der Region weitergibt. In Form von kurzen Interviews möchten wir hier unsere Regionalbotschafter vorstellen.


Für Bayern sprachen wir mit unsere Regionalbotschafterin Kristine Lütke, Geschäftsführerin der Seniorenbetreuung und -pflege „bei St. Otto“ GmbH. Das Familienunternehmen in der Kreisstadt Lauf an der Pegnitz bietet bis zu 68 Pflegeplätze für pflegebedürftige Senioren. Anhand therapeutischer und rehabilitativer Maßnahmen wird dafür gesorgt, dass die BewohnerInnen so gut wie möglich ihre Unabhängigkeit und Lebensfreude weiterhin genießen.


Ich bin Regionalbotschafterin, weil …

… die Arbeit mit Geflüchteten wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist. Ich möchte anderen Mut machen, Integration zu wagen – Arbeitgebern, Unternehmern und Menschen mit Fluchthintergrund.

Meine beste Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten:

Meine stellvertretende Pflegedienstleitung ist Anfang der 2000er aus Äthiopien geflüchtet und hat sich über die Hilfstätigkeit, die 3- jährige Ausbildung und Weiterbildungen zur Führungskraft weiterentwickelt.

Ich bin nicht sozialromantisch, aber man muss ja auch realistisch sein: Die Leute sind da und wir brauchen Arbeitskräfte.

Den Betrieben in Bayern gebe ich mit, …

… dass klare Regeln für alle wichtig sind, es manchmal etwas länger dauert und manchmal auch Geduld notwendig ist. Und manchmal muss man auch den Mut haben, eine Zusammenarbeit zu beenden, wenn es dann eben doch nicht passt.

Schwierig war bei uns zunächst …

… die innerbetrieblichen Regeln klar einzufordern. Aber das konnten wir lösen, indem wir in einigen Gesprächen klar gemacht haben, dass es immer ums Nehmen und ums Geben geht und es wichtig ist, die jeweiligen Beweggründe des Gegenübers zu kennen und zu verstehen.

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Weitere Informationen zur Seniorenbetreuung und -pflege „bei St. Otto“ lesen Sie unter: www.pflege-st-otto.de.

4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Berlin

4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Berlin

Ein Interview mit Virginia Scharkowsky von der Berliner Stadtreinigung (BSR)

Um bundesweit Best Practices zu erarbeiten, hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge Betriebe aus den einzelnen Bundesländern ausgewählt, die für ein Jahr den Titel „Regionalbotschafter“ tragen. So entsteht ein Netzwerk von Experten, das die Arbeitsmarktintegration praktisch lebt und die Expertise an Unternehmen in der Region weitergibt. In Form von kurzen Interviews möchten wir hier unsere Regionalbotschafter vorstellen.


Für Berlin sprachen wir mit unsere Regionalbotschafterin Virginia Scharkowsky, leitende Koordinatorin von sozialen Maßnahmen bei der Berliner Stadtreinigung (BSR). Das Unternehmen beschäftigt rund 5.400 ArbeitnehmerInnen und gehört somit zu den größten Arbeitgebern Berlins. Ihr Tipp an andere Unternehmen: „Engagieren Sie sich, fangen Sie einfach an! Wenn es ins Laufen kommt, ist es wirklich für alle eine Win-Win Situation.“

Ich bin Regionalbotschafterin, weil …

… ich hoffe, dadurch auch andere Unternehmen zu überzeugen, dass es für alle Seiten Gewinn bringend ist, sich für die Integration von Geflüchteten einzusetzen.

Meine beste Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten …

… ist die hohe Motivation, die Leistungs- und Lernbereitschaft sowie das Durchhaltevermögen von jugendlichen Geflüchteten.

Den Betrieben in Berlin gebe ich mit:

Geflüchtete Menschen bringen oft wertvolle Berufserfahrung mit und sind hoch motiviert, sich hier ein Leben aufzubauen. Dabei benötigen sie unsere Unterstützung.

Schwierig war bei uns zunächst …

… die Finanzierung für unser Modellprojekt EVEREST auf die Beine zu stellen, das wir zusammen mit dem SOS-Kinderdorf Berlin konzipiert haben. In dem Kooperationsprojekt unterstützt die BSR gemeinsam mit dem SOS-Kinderdorf Berlin, der VHS Mitte, Vivantes und der Charité CFM junge Geflüchtete zwischen 17 und 27 Jahren dabei, ihren Einstieg ins Berufsleben zu finden.

Aber das konnten wir lösen, indem wir einfach angefangen haben, interne Strukturen aufzubauen, weitere Kooperationspartner zu suchen und immer wieder Gespräche mit der Senatsverwaltung zu suchen, so dass wir 2017 endlich eine Anschubfinanzierung für den Träger hatten und mit dem Projekt starten konnten. Ab Herbst 2019 wird EVEREST in die Regelfinanzierung der Jugendberufshilfe übernommen.

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Weitere Informationen zur Berliner Stadtreinigung lesen Sie in unseren „Guten Beispielen“ und unter www.bsr.de.

4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Niedersachsen

4 Fragen an unsere Regionalbotschafterin aus Niedersachsen

Ein Interview mit Sabine Schlüer von der Mahr GmbH

Um bundesweit Best Practices zu erarbeiten, hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge Betriebe aus den einzelnen Bundesländern ausgewählt, die für ein Jahr den Titel „Regionalbotschafter“ tragen. So entsteht ein Netzwerk von Experten, das die Arbeitsmarktintegration praktisch lebt und die Expertise an Unternehmen in der Region weitergibt. In Form von kurzen Interviews möchten wir hier unsere Regionalbotschafter vorstellen.


Für Niedersachsen sprachen wir mit unserer Regionalbotschafterin Sabine Schlüer, Personalreferentin bei der Mahr GmbH. Das mittelständische Maschinenbauunternehmen hat seinen Sitz in Göttingen und beschäftigt rund 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sabine Schlüers Tipp an andere Unternehmen: Einfach den Mut fassen, die Sachen anzugehen!

Ich bin Regionalbotschafterin, weil …

… uns Menschen am Herzen liegen. Mahr engagiert sich schon seit 2016 aktiv bei der Integration von geflüchteten Menschen in Deutschland.

Meine beste Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten ist, …

… wie unglaublich positiv unsere Azubis, die als Teenager ihr Heimatland verlassen haben, sich in unserem Unternehmen einbringen und welche guten Ergebnisse sie in der Berufsschule bzw. der praktischen Ausbildung erreichen.

Den Betrieben in Niedersachsen gebe ich mit, …

… dass es sich lohnt, auch mal ein vermeintliches Risiko einzugehen. Und wenn es Probleme gibt – sei es aus sprachlichen, kulturellen oder auch behördlichen Gründen –, so können Sie immer mit der Unterstützung Ihrer Partner rechnen. Dazu gehören die lokale IHK Göttingen, das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge, die Agentur für Arbeit oder die jeweilige Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

Schwierig war bei uns zunächst …

… die sprachliche Verständigung – sowohl in der Berufsschule als auch im betrieblichen Alltag. Das Problem konnten wir allerdings ziemlich schnell durch eine individuelle, zusätzliche Unterstützung im sprachlichen und fachlichen Bereich lösen.

Was uns als Unternehmen zusätzlich freut ist, dass unsere Azubis mit Fluchthintergrund in unserer Ausbildungswerkstatt sehr offen aufgenommen wurden. Sowohl von den Ausbildern als auch von ihren Mit-Azubis bekamen wir mehrmals positives Feedback.

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Weitere Informationen zu der Mahr GmbH lesen Sie in unseren „Guten Beispielen“ und unter www.mahr-gmbh.de.

4 Fragen an unseren Regionalbotschafter

4 Fragen an unseren Regionalbotschafter aus Mecklenburg-Vorpommern

Ein Interview mit Christian Schröder
vom SCHLOSS Hotel Fleesensee

Um bundesweit Best Practices zu erarbeiten, hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge Betriebe aus den einzelnen Bundesländern ausgewählt, die für ein Jahr den Titel „Regionalbotschafter“ tragen. So entsteht ein Netzwerk von Experten, das die Arbeitsmarktintegration praktisch lebt und die Expertise an Unternehmen in der Region weitergibt. In Form von kurzen Interviews möchten wir hier unsere Regionalbotschafter vorstellen.


Für Mecklenburg-Vorpommern sprachen wir mit unserem Regionalbotschafter Christian Schröder, Personalleiter des Ressorts Fleesensee Schlosshotel GmbH in der mecklenburgische Seenplatte. In der Hotelbranche ist das Arbeiten mit vielen Kulturen ein Selbstverständnis und es geht laut Schröder „wunderbar, wenn man es nur möchte“. Wir sprachen mit ihm über seine Erfahrungen und Wünsche.

Ich bin Regionalbotschafter, weil …

… ich als Gastgeber von Natur aus mit Menschen aus anderen Kulturen in Kontakt komme und dies als Bereicherung empfinde. Ich engagiere mich mit dem Ziel, Verständnis zu generieren und Ängste abzubauen.

Meine beste Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten ist …

… zu sehen, wie sie in den Teams ankommen und Teil davon werden; sich Aufwand und Mühen also für alle gelohnt haben.

Den Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern gebe ich mit:

Versucht es, wir können alle daran wachsen!

Schwierig war bei uns zunächst …

… die Eingliederung in die deutsche Arbeitsmentalität und Arbeitsmoral, das braucht Geduld. Lösen konnten wir das zumindest bis dato am besten mit klärenden Gesprächen mit jeder Seite und mit Geduld.

Wir waren am 27. Februar zum Pressegespräch im SCHLOSS Fleesensee. Hier gibt es ein paar Eindrücke vom Termin.


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Weitere Informationen zum Fleesensee Schlosshotel GmbH lesen Sie unter www.schlosshotel-fleesensee.com.

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