Zypries: „Der Mittelstand übernimmt eine wichtige Rolle bei der betrieblichen Integration Geflüchteter vor Ort“

Auswertung Online-Befragung 2017

„Mittelstand übernimmt wichtige Rolle bei der betrieblichen Integration Geflüchteter“

20.02.2018. Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen, engagieren sich weit über das betriebliche Maß hinaus für Mitarbeiter mit Fluchthintergrund. Das ergab eine Befragung unter den Mitgliedsunternehmen des bundesweiten NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge. Drei Viertel der Mitglieder sind kleine und mittlere Unternehmen. Fast 60 Prozent der Umfrageteilnehmer unterstützen ihre Mitarbeiter bei Behördengängen. Jeder zweite Arbeitgeber hilft bei der Wohnungssuche, dem Spracherwerb oder organisiert Nachhilfeunterricht für die Berufsschule.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries: „Die betriebliche Integration von Geflüchteten ist und bleibt eine große Aufgabe. Insbesondere zahlreiche mittelständische Betriebe unseres NETZWERKs leisten hier jeden Tag Großes und engagieren sich tatkräftig, um Geflüchtete in den Betrieb zu integrieren. Wir begrüßen das und unterstützen die Unternehmen dabei, denn Arbeit und Sprache sind die Basis für eine erfolgreiche Integration.“

Bei der Befragung haben 30 Prozent der Arbeitgeber mangelnde Sprachkenntnisse als sehr schwierige Herausforderung bei der betrieblichen Integration benannt. Zugleich sagen 50 Prozent, dass sie die sprachlichen Hürden überwinden können. Als sehr schwierige Herausforderungen gaben 42 Prozent Verfahren und Vorschriften beim Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten an, 39 Prozent Unsicherheiten bei der Personalplanung wegen drohender Abschiebung.

DIHK-Präsident Eric Schweitzer betont: „Besonders wichtig für die Unternehmen sind Planungs- und Rechtssicherheit. Die Integration Geflüchteter wird erst dauerhaft erfolgreich sein, wenn die Betriebe auch langfristig mit ihren neuen Mitarbeitern planen können.“

Befragung NETZWERK-Mitgliedsunternehmen

Bei der Befragung im Dezember 2017 haben von den zu diesem Zeitpunkt 1.630 Mitgliedsunternehmen 320 teilgenommen. Knapp die Hälfte von ihnen bildet Menschen mit Fluchthintergrund aus. Bei der Mitgliederbefragung 2016 war es erst jedes dritte Unternehmen. Zudem bereitet gut ein Viertel Geflüchtete im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildung vor. Während im Jahr 2016 11 Prozent Fach- und Führungskräfte mit Fluchthintergrund beschäftigten, waren es Ende des Jahres 2017 bereits 20 Prozent.

Die ausführlichen Ergebnisse können Sie hier herunterladen.

4 Fragen an unseren Regionalbotschafter

4 Fragen an unseren Regionalbotschafter aus Baden-Württemberg

Ein Interview mit Johannes M. Jeutter von Garten und Pflanzen Jeutter

Um bundesweit Best Practices zu erarbeiten, hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge 16 Betriebe – jeweils einen aus jedem Bundesland – ausgewählt, die für ein Jahr den Titel „Regionalbotschafter“ tragen. So entsteht ein Netzwerk von Experten, das die Arbeitsmarktintegration praktisch lebt und die Expertise an Unternehmen in der Region weitergibt. In Form von kurzen Interviews möchten wir hier unsere Regionalbotschafter vorstellen.

 

Wir beginnen in Baden-Württemberg mit Johannes M. Jeutter von Garten und Pflanzen Jeutter. In dem Landschaftsbaubetrieb in Göppingen sind 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Unter den 10 Auszubildenden des Betriebs befinden sich seit 2017 auch Auszubildende mit Fluchthintergrund.

Ich bin Regionalbotschafter, weil …

… Verständnis zwischen den Kulturen für das Sozialgefüge wichtig ist und für Wohlstand sorgt. Weil mir wichtig ist, dass sehr gut integrierte Geflüchtete nicht abgeschoben werden. Eine Abschiebung ist unverständlich, wenn diese arbeiten, in der Gesellschaft angekommen sind und Steuern zahlen. Noch unverständlicher, wenn wir diese Arbeitskräfte in allen Dienstleistungssektoren und in der Pflege dringend brauchen.

Meine beste Erfahrung in der Arbeit mit Geflüchteten …

… ist die Motivation vieler Geflüchteter. Wir haben im Garten- und Landschaftsbau in Baden-Württemberg momentan 86 Flüchtlinge in der Ausbildung. Egal ob in der Berufsschule, in der überbetrieblichen Ausbildung oder bei der Arbeit. Sie sind überdurchschnittlich motiviert, höflich und strengen sich richtig an.

Den Betrieben in Baden-Württemberg gebe ich mit, …

… stets offen zu sein, Probleme immer gleich anzusprechen. Unsere gesellschaftlichen oder auch betrieblichen Regeln klar und deutlich formulieren. Das Neue nicht als Störung, sondern als Chance zu sehen. So bleibt man auch für die nächste Generation fit.

Schwierig war bei uns zunächst …

… einiges. Der Königsweg bei der Integration ist die Ausbildung in einem Beruf. Um diese erfolgreich zu meistern, müssen die jungen Geflüchteten ein deutlich höheres Lernpensum bewältigen als vergleichbare deutsche Jugendliche. Außerdem sollten sie integriert und die Belegschaft von der Sache überzeugt werden. Auch die Sprachkenntnisse müssen deutlich verbessert werden. Und nicht zuletzt müssen Geflüchtete an Tätigkeiten und Materialien herangeführt werden, die diese aus dem Herkunftsland gar nicht kennen.

All das konnten wir lösen, indem wir unser Ausbildungskonzept rundum überarbeitet und erweitert haben. Mit diesem Konzept konnten wir alle Aspekte abdecken, die Integration fördern und alle Auszubildenden und Beteiligten beflügeln, nicht nur die Geflüchteten.

 

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Lust auf noch mehr Interviews?

Alle unsere Regionalbotschafter lernen Sie hier kennen.

Weitere Informationen zu Garten und Pflanzen Jeutter lesen Sie unter www.gaertnerhof-jeutter.de.

An wen kann ich mich für Sprachkurse wenden?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat für alle Bundesländer eine regionale Ansprechperson für die Sprachkurse eingerichtet. Diese können Sie mit Ihrem Wunsch nach einem (berufsbezogenen) Sprachkurs oder aber auch bei allgemeinen Fragen ansprechen: die Ansprechpersonen des BAMF. Sie können aktuelle Kurse auch über die Suche der Agentur für Arbeit finden.

Haben alle Geflüchtete Anrecht auf Sprachkurse?

Ob eine Geflüchtete ein Anrecht auf einen Sprachkurs hat, ist grundsätzlich abhängig vom Status und ob die Person schon in Beschäftigung oder Ausbildung ist.

  • Anerkannte Flüchtlinge haben grundsätzlich Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen, dies gilt natürlich auch für Schutzsuchende aus der Ukraine.
  • Personen mit einem Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG haben auf Antrag Zugang zum Integrationskurs.
  • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung können an Integrationskursen teilnehmen.
  • Geduldete müssen sich für den Zugang in der Regel in einer Ausbildung- oder Beschäftigungsduldung befinden, um an einem Integrationskurs teilzunehmen.

Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre*n Berater*in.
Wenn Sie bereits arbeiten, oder in einer Ausbildung oder in einem Anerkennungsverfahren sind UND keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, wenden Sie sich direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ansprechpersonen finden Sie hier.

Was ist die Vorrangprüfung?

Zum EU-Binnenarbeitsmarkt gibt es unterschiedliche Zugänge für Arbeitnehmende. EU-Bürger und diesen Gleichgestellten haben einen direkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Bisher war es so, dass Angehörige von Drittstaaten in der Regel einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt hatten. Das bedeutet, dass die Bundesagentur für Arbeit bei einer geplanten Einstellung eines Drittstaatsangehöriges prüfen musste, ob es eine Person mit vorrangigem Arbeitsmarktzugang für die Stelle gibt.
Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung sind Drittstaatsangehörige, die bisher einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt hatten.

Seit August 2019 ist die Vorrangprüfung für Geflüchtete bundesweit ausgesetzt.

Gilt die Vorrangprüfung in meinem Bundesland/Region/Stadt?

Die Vorrangprüfung ist aktuell in ganz Deutschland für Geflüchtete ausgesetzt, kann aber in einzelnen Branchen und Regionen jederzeit wieder eingeführt werden. Beachten Sie bitte, dass dies nicht für die Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland gilt, ebenso gilt sie bei der Übernahme von Menschen aus Freiwilligendienst, Au Pair und Studium in Ausbildung.

Wo muss die Beschäftigungserlaubnis beantragt werden?

Die Beschäftigungserlaubnis wird bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde durch den Geflüchteten bzw. die Geflüchtete beantragt. Hier können Sie die jeweils zuständige Ausländerbehörde finden. Die zuständige Ausländerbehörde richtet sich nach dem Wohnort der Person, nicht nach dem Sitz des Unternehmens.
Wer welchen Antrag für eine Beschäftigungserlaubnis stellen muss, erklärt diese Infografik.

Wer muss eine Beschäftigungserlaubnis beantragen?

Personen in Duldung oder mit Aufenthaltsgestattung (Personen im Asylverfahren) müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. Die Ausnahme sind hier rein schulische Ausbildungen. Für diese Tätigkeit muss keine Beschäftigungserlaubnis eingeholt werden.

Wer welchen Antrag für eine Beschäftigungserlaubnis stellen muss, erklärt diese Infografik.

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